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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter/Bienenstandmeldung/AFB

Die Bienenhaltung ist gemäß Bienenseuchen-Verordnung dem zuständigen Amtstierarzt anzuzeigen. Dies sind in Berlin die für die Bezirke zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter.

Die Meldung kann formlos per Fax, Brief oder Email erfolgen; sollte aber nachweisbar sein - am besten bittet man um Mitteilung der Registrierungsnummer, die jeder Bienenstand zugeteilt bekommt.

Diese Nummer kann z.B. so aussehen:

11 012 018 0001

wobei

11 >> Bundesland (Berlin)
012 018 >> Orts- und Bezirksnummer (Berlin Reinickendorf)
0001 >> lfd-Nr.

bedeuten.

Manche Bezirksämter haben jedoch auch auf Ihren Websites spezielle und umfassendere Formulare zur Bienenhaltung - die uns aktuell bekannten finden Sie am Fuss dieser Seite. Manche Amtstierärzte fordern auch regelmäßige Völkerstandsmeldung - hier sollten Sie die rechtliche Grundlage für diese Nachmeldung erfragen; insbesondere wenn diese mit behördlichen Gebühren belegt wird.

Bei der Meldung wird in der Regel auch die Information erwartet woher die Bienen stammen - bei Erwerb der Bienen sollten Sie ein Gesundheitszeugnis bekommen haben, das dann auch in Kopie einzureichen ist. Auch bei Transport der Bienen aus einem anderen Bezirk oder dem Umland ist ein solches Zeugnis verpflichtend; für jeden anderen Erwerb ist es zumindest dringend empfohlen selbst wenn es nicht verpflichtend sein sollte.

Bei Bienenschwärmen ist ein Gesundheitszeugnis naturgemäß nicht machbar; jedoch ist dem Erwerber dringend empfohlen, mit einer Futterkranzprobe zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr die Gesundheit des Schwarmes zu überprüfen.

Die Registrierung von Bienenständen ist lt. Berliner Gebührenverordnung kostenpflichtig; die Umsetzung wurde jedoch ausgesetzt.

Besuch vom Amtstierarzt erwartet?

In dem Buch "Bienen halten in der Stadt" (Ulmer-Verlag) präsentiert der Autor und Berufsimker Marc-Wilhelm Kohfink eine "Checkliste" zur Vorbereitung des Besuchs des Amtstierarztes, die hier gekürzt und ergänzt als Tipps gegeben werden:

- Überlegens Sie im Vorfeld auf mögliche Fragen Antworten und beantworten Sie Fragen so kurz wie nur möglich.

- Räumen Sie am Bienenstand vorher gründlich auf! Jeder Hinweis auf Ihre imkerliche Praxis sollte verschwinden, sofern möglich - insbesondere herumliegende (selbst ordentlich gestapelte) Rähmchen, Beuten oder anderes Gerät sollten in der Garage oder anderen, nicht imkerlich-bezogenen Räumlichkeiten verschwinden.

- Halten Sie Schleier, Handschuhe, Handwaschgelegenheit und Tisch sowie "eine Flasche Wasser und einen Trinkbecher" bereit. Auf mehr sollte man verzichten da dies als "Bestechungsversuch" gewertet werden könnte.

- Achten Sie auf eine betont freundliche Begrüssung mit Handschlag und Verabschiedung.

- Machen Sie beim Besuch nur nach Aufforderung Aussagen zur Sache und sprechen Sie ansonsten allenfalls über Belanglosigkeiten.

- Verzichten Sie auf Ausschmückungen, weitere Geschichten und Details aus Ihrer imkerlichen Praxis da die dabei fallenden Informationen im Zweifelsfall gegen Sie verwendet werden können.

- Haben Sie bei amtlich veranlassten Futterkranzbeprobungen immer einen Zeugen dabei, der ggf. fallende Weisungen auch belegen und protokollieren kann. Das kann ein Nachbar, Imkerkollege oder Freund sein.

- Wird die Anwesenheit Dritter von Seiten des Amtstierarztes untersagt, so sollte man die Teilnahme an der Untersuchung abbrechen und sich unter Bezeugung durch den Dritten zurück ziehen ohne aber den Amtstierarzt bei seiner Untersuchung zu behindern. Da der Amtstierarzt dann etwaige Weisungen nur noch schriftlich übermitteln kann, hat man diese automatisch protokolliert.

 

Entschädigungsanspruch bei behördlich angeordneter Abtötung von Bienenvölkern

Imker und Imkerinnen, die auf amtliche Anweisung hin ihre Völker infolge klinisch manifestierter und im Labor nachgewiesener Infektion mit dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut abtöten müssen, haben einen Anspruch auf Schadensersatz durch die Tierseuchenkasse.

Dabei müssen sie jedoch binnen 30 Tagen nach Anordnung (sofern nicht durch gerichtliche Verfahren/Anträge wirksam gehemmt) einen Antrag auf Schadensersatz an die Tierseuchenkasse stellen.

Hierzu bitte nachweisbare Zustellung des Antrages per Fax/Email und Post wählen (mindestens per Einschreiben-Rückschein, alternativ Gerichtsvollzieher bei höheren Beträgen) und bitte sowohl den zuständigen Amtstierarzt als auch die Tierseuchenkasse (https://www.berlin.de/lageso/gesundheit/veterinaerwesen/tierseuchenkass…) formlos unter Angabe von Vorgangsnummern/Standorten anschreiben. Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt; üblicherweise auf Basis einer gutachterlichen Äußerung durch den Amtstierarzt.

Es ist daher zu empfehlen, vor der Durchführung der Abtötung und der Entsorgung des Materials ausführlich den Zustand des Materials und der Völker präzise zu dokumentieren (Wägung, neutraler Zeuge, Fotografie, schriftliches Protokoll).

 

 

Bezirk & Anschrift Kontakt & Homepage
Charlottenburg-Wilmersdorf
Dillenburger Straße 57
14199 Berlin
Tel.: (030) 9029-29106
Fax: (030) 9029-29105
E-Mail
Homepage
Friedrichshain-Kreuzberg
Petersburger Straße 86-90
10247 Berlin
Tel.: (030) 7475-5943 /-5979
Fax: (030) 7475-5964
E-Mail
Homepage
Lichtenberg
Alfred-Kowalke-Straße 24
10315 Berlin
Tel.: (030) 90296-7070
Fax: (030) 90296-7189
E-Mail
Homepage
Marzahn-Hellersdorf
Premnitzer Straße 11
12681 Berlin
Tel.: (030) 90293-6601
Fax: (030) 90293-6605
E-Mail
Homepage
Mitte
Reinickendorfer Straße 60
13347 Berlin
Tel.: (030) 9018-43232
Fax: (030) 9018-43246
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Neukölln
Juliusstraße 67
12051 Berlin
Tel.: (030) 6809-2717
Fax: (030) 6809-3732
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Pankow
Fröbelstraße 17
10405 Berlin
Tel.: (030) 90295-5130
Fax: (030) 90295-5823
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Reinickendorf
Lübener Weg 26
13407 Berlin
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Fax: (030) 90294-5628
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Carl-Schurz-Straße 2-6
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Königin-Luise-Straße 92
14195 Berlin
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Anmeldeformulare der Bienenstände: