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MV 2016 - Antrag zur Änderung der Satzung und Beitragsordnung: Präzisierung Mitgliederbegriffe, Neuordnung Rechte und Beiträge

Gespeichert von VonOrlowM am Fr., 27.11.2015 - 09:27

Begründung: Derzeit sind nach der Satzung nur dann Mitglieder „Ordentliche Mitglieder“ wenn sie Bienen haben;bienenlose Mitglieder fallen damit theoretisch und praktisch aus dem Versicherungsschutz des DIB.
Zudem ist nicht klar definiert, dass die Ehrenmitgliedschaft eine Leistung von Seiten des
übergeordneten Rahmenverbandes, des Deutschen Imkerbundes, ist. Durch die Vergrößerung der
Gruppe der Mitgliedstypen ist es zudem erforderlich, präziser zu definieren wer an Wahlen
teilnehmen, bzw. zur Wahl antreten kann.
Durch die neue Aufteilung der Mitgliedstypen muß die Beitragsordnung angepasst werden.
Ordentliche Mitglieder ohne Bienen zahlen den bisherigen Beitrag eines Fördermitgliedes. Für
Fördermitglieder wurde der Mitgliedsbeitrag reduziert um die Beitrittsschwelle in das Vereinsleben
attraktiver zu gestalten.