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Der Kleine Beutenkäfer Aethina tumida

UPDATE: Ende 2018 gilt der Käfer in Italien als etabliert; eine systematische Suche/Bekämpfung durch die Behörden fände lt. Berichten aus der Region nicht mehr statt. Lediglich das Monitoring im Umfeld des Sperrbezirks erfolge; sei er aber noch nicht außerhalb des Sperrbezirks gefunden worden - gute, aktuelle Informationen bietet die Schweizer Website

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/kleiner-beutenkaefer.html

Die 2. Berliner Bienenrunde fand am 14.September 2015 in Berlin-Dahlem statt. Auf Einladung von Dr. Leo kamen Amtstierärzte und Berliner Imker zusammen und wurden von 9 bis ca. 15 Uhr zum Kleinen Beutenkäfer geschult. Das Programm:

9:15: Das neue Tiergesundheitsgesetz und die Bienenhaltung (Dr. Leo)

10:00: Die Biologie des Kleinen Beutenkäfers (Dr. Spiewok)

10:45: Der Kleine Beutenkäfer: aktuelle Verbreitung, Diagnose und Kontrolle (Dr. Schäfer, FLI Greisfwald)

12:30: Bekämpfungsoptionen aus Imkersicht (Herr Schwiede, Gesundheitsobman LV Berlin)

In dieser Galerie aus (qualitativ leider mäßigen) Handyfotos werden die Inhalte der Vorträge dokumentiert und mit Kommentaren aus der Mitschrift ergänzt. Bitte in Großansicht anschauen für Details und Leserlichkeit; ggf. ernuet auf das Bild klicken falls die eingeblendeten Kommentartexte zu früh ausgeblendet wurden.

Weitere Informationen zum kleinen Beutenkäfer: Vortrag von Dr. Sebastian Spiewok auf dem Berliner Imkertag 2015

Allgemeine Pflichten durch Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) seit Mai 2014

  • Vorsorgepflicht dass weder Seuchen im Bestand auftreten, noch ein- oder ausgeschleppt werden.
  • Sachkundeverpflichtung: Tierhalter UND VERTRETER muss anzeigepflichtige Tierseuchen kennen, erkennen können und vermeiden können.
  • Mitwirkungspflicht: muss im Schadensfall vorbereitet sein und die amtlich angeordneten Maßnahmen auch zeitnah umsetzen können.
  • Anzeigepflicht: AFB, Kleiner Beutenkäfer und Tropilaelaps-Milbe
  • Verschleppung der Tierseuche vermeiden wenn erkannt und umgehend anzeigen
  • Anzeigepflicht betrifft auch andere Personen wie Tierärzte, Tierheilpraktiker, Vertreter usw.



Arbeitssicherheit bei der Bienenhaltung

Gespeichert von VonOrlowM am Mo., 07.09.2015 - 20:13

Das Sozialgesetzbuch VII unterstellt auch die Unternehmen der Imkereien der landwirtschaftlichen Unfallversicherung.
Die vorliegende Broschüre zeigt Gefährdungen und Erschwernisse bei der Bienenhaltung auf und erläutert Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen. Darüber hinaus kann die Broschüre zur Unterweisung der Mitarbeiter genutzt werden. Gleichzeitig werden Hinweise zur Ersten Hilfe und zur Verhütung von Bränden gegeben.