Deutschland summt!
Diese Initiative der "Stiftung für Mensch und Umwelt" widmet sich dem Bienenschutz und informiert hier über das Projekt.
Diese Initiative der "Stiftung für Mensch und Umwelt" widmet sich dem Bienenschutz und informiert hier über das Projekt.
Fast ein Jahr ist vergangen und bald ist es wieder soweit: Am 16.01.2016 findet in Berlin wieder die Großdemonstration „Wir haben es satt“ statt. Inzwischen sind wir Imker fester Bestandteil dieses Protestzuges geworden, ob mit oder ohne Rauch und auch im nächsten Jahr sind wir seitens der Organisatoren herzlich willkommen - anbei die Einladung, am 16.1. mit Smoker & Brennmaterial mitzulaufen und -zurauchen!
Informationen zur Demo und den Organisatoren: http://www.wir-haben-es-satt.de/start/home/
Matthias Klose-Kanniga ist Referent des Netzwerks Blühende Landschaft, hat als Garten- und Landschaftsbauer viel praktische Erfahrung und gestaltet seit Jahren die Anlagen bei Mellifera an der Fischermühle.
Er ist gerade in Berlin und wird bei uns über die Anlage und Pflege von Blühflächen in Hausgärten und öffentlichen Anlagen referieren.
Das Ganze ist als ca. 1,5 ständiger Vortrag geplant, wir werden auch genügend Raum für Fragen an ihn bzw. Austausch haben.
Eintritt ist frei, wir bitten jedoch um einen kleinen Spendenbeitrag zur Bestreitung des Referentenhonorars.
Die Imker-Globalversicherung sichert Schäden/Diebstahl/Vandalismus in der Bienenhaltung ab und wurde 2015 umfänglich neu geordnet. Hier sind Erstattungsbeiträge und Umfang der Versicherung entnehmbar wie sie ab 2016 im LV Berlin gelten.
Der im Herbst 2015 durch die Delegiertenversammlung angenommene Vorschlag zur Neuordnung der Imker-Unfallversicherung des LV Berlin mit Beiträgen und Umfang des Versicherungsschutzes.
Begründung:
Im Fall ausbleibender Mitgliedsbeiträge hat der Verein bisher nur wenige Möglichkeiten zur Gegenwehr: Die bisherige Regelung von §8 greift nur für Personen mit Interesse am aktiven Vereinsleben – Mitglieder, die hauptsächlich von der Versicherung über die Verbandsmitgliedschaft profitieren wollen, sind hiervon nicht betroffen und können nur durch §6 Abs. 4 von der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen
Begründung:
Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der Verein Regelungen zum Datenschutz aufstellen und überwachen muss und die Mitglieder diesem explizit zustimmen. Dies ist durch die Einpflege in die Satzung rechtssicher möglich. Hintergrund zu 14.3 /BDSG: Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitglieder im Verein das Recht, eine komplette Liste aller Vereinsmitglieder zu bekommen, egal ob einzelne Leute zustimmen oder nicht – z.B. zur Durchsetzung ihnen zustehender, satzungsgemäßer Rechte.
Die derzeitige Formulierung von § 11 ist wenig präzise; zudem sollte die Vorstandsgröße grundsätzlich
gedeckelt werden, um die Arbeitsfähigkeit zu bewahren.
Begründung: Derzeit sind nach der Satzung nur dann Mitglieder „Ordentliche Mitglieder“ wenn sie Bienen haben;bienenlose Mitglieder fallen damit theoretisch und praktisch aus dem Versicherungsschutz des DIB.
Zudem ist nicht klar definiert, dass die Ehrenmitgliedschaft eine Leistung von Seiten des
übergeordneten Rahmenverbandes, des Deutschen Imkerbundes, ist. Durch die Vergrößerung der
Gruppe der Mitgliedstypen ist es zudem erforderlich, präziser zu definieren wer an Wahlen
teilnehmen, bzw. zur Wahl antreten kann.